entrümpeln
Ab Mitte der Dreissigerjahre wurden die Deutschen durch die Aufsichtsbehörden und die Propaganda des NS-Regimes dazu angehalten, ihre Dachböden und Keller zu entrümpeln. 1935 erliess die Nazi-Regierung ein Luftschutzgesetz, das in Wirklichkeit eine juristische Vorbereitung auf den Krieg darstellte und die «Luftschutzpflicht» für deutsche Staatsbürger einführte. In den Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz wurde die Entrümpelung staatlich vorgeschrieben: Kisten, Möbel, Kleider und alte Zeitungen galten als Brandbeschleuniger, die bei einem Bombenangriff verheerende Auswirkungen haben konnten, wenn das Dach Feuer fing.
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